Bei Ende der Kämpfe: 1,3 Millionen Ukrainer müssen Deutschland und Österreich verlassen

Bei Ende der Kämpfe: 1,3 Millionen Ukrainer müssen Deutschland und Österreich verlassen

21. August 2025 Allgemein 0
Flüchtlinge aus der Ukraine

2 Min.

Falls der Asyl-Grund wegfällt, dann müssen auch sie gehen: Binnen dreier Monate haben die Ukrainer Deutschland und Österreich zu verlassen, wenn der Krieg endet.

Erstmals seit Beginn des russischen Angriffskriegs gibt es neue Hoffnung auf Frieden in der Ukraine. Nach Angaben aus Washington könnten sich Wladimir Putin und Wolodymyr Selenskyj bald zu direkten Gesprächen treffen – vermittelt von US-Präsident Donald Trump. Vier mögliche Orte für ein Treffen stehen im Raum, Trump sprach gar von Verhandlungen „innerhalb der nächsten zwei Wochen“.

Diese Entwicklungen befeuern in Deutschland und Österreich eine politische Debatte, wann die ukrainischen Gäste wieder gehen müssen: Was geschieht mit den mehr als einer Million Ukrainerinnen und Ukrainern, die seit 2022 Schutz in der Bundesrepublik und in Österreich gefunden haben?

Laut Ausländerzentralregister leben derzeit 1,26 Millionen Ukrainer in Deutschland. Etwa 272.000 von ihnen haben eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung gefunden. Doch die Mehrheit bezieht Sozialleistungen: Rund 701.000 Ukrainerinnen und Ukrainer erhalten Bürgergeld, darunter gelten 502.000 als erwerbsfähig. Damit stellen sie die größte Gruppe unter den derzeit 5,4 Millionen Bürgergeld-Beziehenden. In Österreich leben aktuell mehr als 80.000 Ukrainer.

„Sie müssen in ihre Heimat zurück“

Für Heiko Teggatz, Chef der Bundespolizeigewerkschaft und Asylexperte, ist die Rechtslage eindeutig: „Wenn Frieden ist, müssen alle Bürgergeld-Bezieher aus der Ukraine in ihre Heimat zurück“, sagte er gegenüber Euronews. Die Grundlage dafür ist die EU-Massenzustromsrichtlinie, die seit 2022 den unkomplizierten Aufenthalt ukrainischer Geflüchteter ohne Asylantrag ermöglicht. Endet der Kriegszustand, entfällt diese Sonderregelung. „Dann gilt: keine Kriegsvertriebenen, kein Aufenthaltsrecht“, sagt Teggatz.

Ausreise binnen dreier Monate

Auch der deutsche Landrat Tino Schomann (CDU) aus Nordwestmecklenburg betont: „Alle, die arbeiten, sollen bleiben.“ Doch Bürgergeld-Empfänger müssten nach einem Friedensschluss zurückgeführt werden. Er verweist auf wachsenden Unmut in der Bevölkerung: „Viele fragen sich, ob die Unterstützung in diesem Umfang noch gerecht ist.“ Die Behörden stünden dann vor der Aufgabe, bestehende Bescheide aufzuheben – mit Fristen von bis zu drei Monaten.

Unklar bleibt, wie mit Menschen aus Regionen wie dem Donbass verfahren würde, die womöglich unter russischer Kontrolle bleiben. Teggatz verweist darauf, dass eine „interne Umsiedlung innerhalb der Ukraine“ rechtlich zumutbar sei.

Credit: Getty Images

ℹ️ Dieser Beitrag stammt ursprünglich von blog.at

 

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