Konflikt mit Russland: NEOS-Politiker gießt noch mehr Öl ins Feuer

Konflikt mit Russland: NEOS-Politiker gießt noch mehr Öl ins Feuer

30. August 2025 Allgemein 0
Helmut Brandstätter

2 Min.

Russland hätte „Österreich nichts zu sagen“, was seine Neutralität betrifft: So kommentiert nun der NEOS-EU-Politiker Helmut Brandstätter die Drohungen Moskaus

Emotional kommentiert nun der NEOS-Abgeordnete Helmut Brandstätter die jüngsten Aussagen des ehemaligen russischen Präsidenten und heutigen Vize-Chefs des russischen Sicherheitsrates, Dmitrij Medwedew über Österreichs Neutralität.

Medwedew hatte – siehe hier – Österreich offen gewarnt: Ein möglicher NATO-Beitritt des Landes würde eine militärische Antwort Russlands nach sich ziehen. In einem Blog-Beitrag schrieb er, dass im Falle einer Aufgabe der Neutralität „das Risiko erheblich steigt, dass die Einheiten des österreichischen Bundesheeres in die Einsatzpläne der russischen Streitkräfte einbezogen werden könnten“.

Brandstätter reagiert jetzt empört und tut diese Warnungen als „Unsinn“ ab. In seinen Aussagen betonte er, Österreich sei durch die Neutralität keineswegs dauerhaft gebunden, vielmehr könne die Republik selbst entscheiden, wie sie ihre Verteidigung organisiere. Zitat: „Das ist natürlich Unsinn. Die Neutralität ist eben nicht im Staatsvertrag festgelegt. Und wir entscheiden selbst, wie wir uns verteidigen.“ Doch hier beginnt die eigentliche Debatte – und die Kritik an Brandstätter.

Österreichs Neutralität per Verfassungsgesetz festgelegt

Denn Österreichs Neutralität ist keineswegs ein unverbindliches politisches Statement, sondern klar in der Bundesverfassung verankert. Der maßgebliche Rechtsakt ist das Bundesverfassungsgesetz über die immerwährende Neutralität Österreichs vom 26. Oktober 1955.

Dort heißt es in Artikel 1:
„Zum Zwecke der dauernden Behauptung seiner Unabhängigkeit nach außen und zum Zwecke der Unverletzlichkeit seines Gebietes erklärt Österreich aus freien Stücken seine immerwährende Neutralität. Österreich wird sie mit allen ihm zu Gebote stehenden Mitteln aufrechterhalten und verteidigen.“

In Artikel 2 wird zudem festgelegt, dass Österreich keinem militärischen Bündnis beitreten und die Errichtung militärischer Stützpunkte fremder Staaten auf seinem Gebiet nicht zulassen darf.

Brandstätters Versuch, die Neutralität als nicht bindend darzustellen, wirkt angesichts dieser eindeutigen verfassungsrechtlichen Vorgaben zumindest verharmlosend, wenn nicht sogar irreführend. Speziell in einer Zeit internationaler Spannungen könnte eine derartige Relativierung des Neutralitätsprinzips gefährlich sein.

Während Brandstätter Österreichs Sicherheit in einem „gemeinsamen Europa“ verortet und ausdrücklich auf die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (GASP) der EU verweist, bleibt offen, wie dieser Kurs mit der strikten Verfassungslage in Einklang gebracht werden soll.

Dass Brandstätter Kritik an der FPÖ und an Karin Kneissl, die mittlerweile bei St. Petersburg lebt, äußert, ist wenig überraschend – lenkt aber kaum von der Kernfrage ab: Wie hält es die NEOS-Partei tatsächlich mit der österreichischen Neutralität?

Credit: APA

ℹ️ Dieser Beitrag stammt ursprünglich von blog.at

 

Richard Schmitt postete auf X dazu

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