Richter stellt fest: Kauf eines 12-jährigen Mädchens sei in Deutschland „nicht strafbar“

Richter stellt fest: Kauf eines 12-jährigen Mädchens sei in Deutschland „nicht strafbar“

17. November 2025 Allgemein 0

4 Min.

Es ist schier unglaublich: Ein Richter stellt fest, dass ein nach Deutschland eingewanderter syrischer Migrant nicht dafür verurteilt werden kann, dass er ein 12-jähriges Mädchen als „Braut“ gekauft hat.

Zum dritten Mal steht die syrische Großfamilie A. vor dem Landgericht Essen. Der Prozess dreht sich um den Kauf eines damals 12-jährigen Mädchens in Syrien, das als „Braut“ nach Deutschland gebracht, verheiratet und misshandelt wurde.

Das Gerichtsverfahren wirft nicht nur ein grelles Licht auf kulturelle Praktiken, die mit dem deutschen Recht kollidieren, sondern auch auf Versäumnisse der Behörden und die Grenzen des Strafrechts. Die Öffentlichkeit verfolgt die Verhandlungen mit Kopfschütteln und fordert strengere Gesetze gegen solche Formen der Ausbeutung.

Der aktuelle Prozess, der in der Vorwoche eröffnet wurde, knüpft nahtlos an die Ereignisse an, die 2023 ans Licht kamen, berichtet die WAZ. Damals stießen die deutschen Behörden auf Unstimmigkeiten bei der Familie A., die aus Syrien stammt und sich größtenteils in Essen niedergelassen hat. Im Zentrum stand die vermeintliche Ehefrau von Wasim A., die offiziell als am 1. Januar 2005 Geborene galt und somit volljährig war. Doch die Wahrheit war grausam: Das Mädchen war tatsächlich erst 12 Jahre alt, als es 2017 in Syrien für umgerechnet etwa 2000 US-Dollar an die Familie A. verkauft wurde. Der Vater des Kindes, der in Syrien blieb, hatte dem Handel zugestimmt – offenbar in der Hoffnung, dass dies seinen eigenen Familiennachzug nach Deutschland erleichtern würde.

Eine gefälschte Geburtsurkunde täuschte die deutschen Ämter zunächst, sodass keine Verdachtsmomente aufkamen. Wasim A., der 2015 nach Deutschland gekommen war, erhielt das Mädchen von seiner in Essen ansässigen Familie als „islamische Ehefrau“. In den folgenden Jahren wurde das Kind systematisch missbraucht: Es wurde mehrfach vergewaltigt, körperlich misshandelt und zu Hausarbeiten für die gesamte Familie gezwungen, einschließlich Kochen und Putzen.

12-jähriges Mädchen als „Haussklavin“ benutzt

Die Familie A., die sich in Deutschland etabliert hatte, nutzte das Mädchen als eine Art Haussklavin, ohne Rücksicht auf ihr Alter oder ihre Rechte. Erst als die Behörden auf die Fälschung in den Papieren aufmerksam wurden, wurde das Mädchen aus der Familie entfernt und in einer Jugendeinrichtung untergebracht, um es zu schützen.

Die Konsequenzen für Wasim A. : Im Juni 2024 verurteilte das Landgericht ihn zu einer Jugendstrafe von fünfeinhalb Jahren Haft. Die Anklagepunkte umfassten schweren sexuellen Missbrauch von Kindern in 19 Fällen, davon vier in Tateinheit mit Vergewaltigung, gefährliche Körperverletzung, vorsätzliche Körperverletzung in 13 Fällen sowie Bedrohung. Das Urteil ist mittlerweile rechtskräftig, und Wasim A. sitzt seine Strafe ab. Doch die Geschichte endete damit nicht. Der Vater des Mädchens reagierte auf die Entfernung seiner Tochter mit Protest. Laut Aussagen einer Betreuerin in der Jugendeinrichtung versuchte er aus Syrien telefonisch, die „Ehe“ fortsetzen zu lassen, da er befürchtete, dass dies seinen geplanten Nachzug nach Deutschland gefährden könnte.

Bruder des Haupttäters lebt mit zwei Frauen in Deutschland

Nur ein halbes Jahr nach dem Urteil gegen Wasim begann der zweite Prozess – diesmal gegen seinen 33-jährigen Bruder Ahmad A. Dieser wurde der Beihilfe zum Missbrauch beschuldigt. Vor Gericht gab Ahmad A. offen zu, den Kaufvertrag für das Mädchen im Namen der Familie unterzeichnet und ihre Überführung nach Deutschland organisiert zu haben. Er offenbarte dabei auch Details über das Familienleben: Er lebe selbst mit zwei Frauen in Deutschland, und alle seine Brüder seien mittlerweile hier ansässig. Solche polygamen Arrangements sind in Syrien kulturell verankert, stoßen aber in Deutschland an rechtliche Grenzen, da Polygamie hier nicht anerkannt wird. Ahmad A. bestritt jedoch, vom wahren Alter des Mädchens gewusst zu haben. Er behauptete, nur die Eltern und ein Imam hätten dies gekannt.

Kopfschütteln über die Aussagen des Richters

Bei der Vertragsunterzeichnung habe er das Mädchen nur kurz gesehen, da seine Religion es ihm verbiete, sie „zu begutachten“. Das Gericht konnte ihm das Gegenteil nicht nachweisen, und so endete der Prozess Ende Januar 2025 mit einem Freispruch. Der Vorsitzende Richter Volker Uhlenbrock begründete das Urteil nüchtern: „Der Kauf eines Menschen ist, obwohl es kaum zu glauben ist, nicht strafbar. Es gibt keine entsprechende Norm im Strafgesetzbuch.“

Diese Worte lösten in der Öffentlichkeit einen Sturm der Entrüstung aus. Aktivisten, Frauenrechtsorganisationen und Politiker forderten eine Gesetzesänderung, um solche Praktiken künftig unter Strafe zu stellen. Der Freispruch wurde als Lücke im Rechtssystem kritisiert, die vulnerable Minderjährige schutzlos lasse. Der Fall der Familie A. unterstreicht die Notwendigkeit besserer Kontrollen bei Familiennachzügen und Geburtsurkunden. Die Verhandlungen in Essen werden voraussichtlich mehrere Wochen dauern. Das Opfer, mittlerweile ein Teenager, lebt geschützt und erhält therapeutische Unterstützung.

Das Schicksal der jungen Migrantin ist ein Mahnmal für die Gesellschaft: Sie zeigt, wie kulturelle Traditionen mit universellen Menschenrechten kollidieren. Politiker aus verschiedenen Lagern haben bereits Reformvorschläge gemacht, um den Kauf von Minderjährigen strafbar zu machen und den Behörden mehr Befugnisse zu geben.

 

ℹ️ Dieser Beitrag stammt ursprünglich von statement.at

 

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