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Bitte beachten Sie die entsprechende Pressemitteilung. UNTERNEHMEN UND KÖRPERSCHAFTEN, DIE VON DER ÜBERschwemmung im September 2023 überschwemmt wurden. Ankündigung Kostas Agorastos Dorothea Stef. Kolyndrin Unternehmen und gemeinnützige Organisationen, die von den jüngsten Überschwemmungen betroffen sind, haben Anspruch auf staatliche Beihilfen wie folgt: Materieller Schaden Sie haben Anspruch auf einen Zuschuss zur Bewältigung materieller Schäden in Höhe eines Prozentsatzes des Schadens, der von bewertet wird die in der Region eingerichteten Ausschüsse für staatliche Beihilfen. Der Zuschuss deckt materielle Schäden an Vermögenswerten wie Ausrüstung, Rohstoffen, Gütern, öffentlichen und privaten Lastkraftwagen sowie Nutzfahrzeugen, Produktionsmitteln, gelagerten Produkten usw. ab. Der Rahmen wird von der Direktion für staatliche Beihilfen (DKA) umgesetzt die Region. Anträge werden bei der Regionaleinheit Magnesia und Sporaden oder bei den zuständigen Gemeinden eingereicht, die sie an die Regionaleinheit Magnesia und Sporaden weiterleiten. Im Anhang finden Sie ein Antragsformular sowie ein Formular mit den erforderlichen Belegen. Von den Überschwemmungen betroffene landwirtschaftliche Betriebe September 2023 Von den jüngsten Überschwemmungen betroffene landwirtschaftliche Betriebe haben Anspruch auf staatliche Beihilfen wie folgt: Materieller Schaden Sie haben Anspruch auf einen Zuschuss zur Bewältigung materieller Schäden in Höhe eines vom Gesetzgeber zu bemessenden Prozentsatzes des Schadens Ausschüsse für staatliche Beihilfen unter Beteiligung der ELGA-Mitglieder. Der Zuschuss deckt materielle Schäden ab, die durch die Naturkatastrophe an Vermögenswerten wie Ausrüstung, einschließlich temporärer Bauten von Schafställen, Rohstoffen, Gütern, Lastkraftwagen für den öffentlichen und privaten Gebrauch sowie Nutzfahrzeugen, Produktionsmitteln, einschließlich Landkapital und gelagerten Gütern, verursacht wurden Produkte. Der Zuschuss deckt auch die Schäden ab, die durch die Verordnung über staatliche Finanzhilfen (KOE) und ELGA abgedeckt werden. Der Rahmen wird von der Direktion für staatliche Beihilfen, der Region und der ELGA durch die Bewertungen der Ausschüsse für staatliche Beihilfen umgesetzt. Der Zuschuss deckt keine Schäden an Nutztieren, Pflanzenproduktion und Pflanzenkapital ab, die durch das ELGA-Rahmenwerk abgedeckt sind. Anträge für alle Schäden werden an den zuständigen ELGA-Korrespondenten oder an die Regionaleinheit Magnesia und Sporaden gestellt. Für Informationen können sich Betroffene auch an die Telefonnummer 2421352533 wenden. Anträge an die Regionaleinheit Magnesia und Sporaden werden an Werktagen eingereicht Öffnungszeiten von 09:00 bis 14:00 Uhr.
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