Hass gegen Kickl: Verein von NEOS-Politiker nach Hitler-Vergleich erneut verurteilt

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Ein Dirty-Campaigning-Experte der NEOS wollte Herbert Kickl vor der Wahl 2024 ein Hitler-Image verpassen – sein Verein wurde verurteilt.
Der Rechtsstreit aus dem Wahlkampf 2024 ist nun endgültig entschieden: FPÖ-Chef Herbert Kickl hat auch vor dem Obersten Gerichtshof (OGH) Recht bekommen. Der Verein „Plattform Demokratie“ hatte damals in einem Kampagnen-Video gegen den Begriff „Volkskanzler“ ein Foto Kickls eingeblendet und ihn so direkt in Verbindung mit Adolf Hitler gebracht – dem Verein steht ein bekannter NEOS-Politiker nahe.
Die FPÖ zog nach Erscheinen des Hass-Videos vor Gericht und erhielt schon im Jänner 2024 vom Handelsgericht Wien Recht. Dieses stellte klar, dass Kickl nicht in Werbeeinschaltungen mit dem Nationalsozialismus oder Hitler in Verbindung gebracht werden dürfe. Zudem dürften ihm auch keine NS-Ansichten oder Ziele unterstellt werden. Als Schadenersatz wurden Kickl 4000 Euro zugesprochen. Besonders bitter für die Gegenseite: Das Urteil muss für drei Monate über Google Ads in derselben Zielgruppe wie das ursprüngliche Video veröffentlicht und beworben werden, was doch etwas teuer ist.
Verein mit NEOS-Politiker scheiterte mehrmals vor Gericht
Der Verein legte Berufung ein, scheiterte aber am Oberlandesgericht Wien. Die Richter argumentierten, das beanstandete Video gehe weit über eine kritische Auseinandersetzung hinaus. Es stelle durch Wort- und Bildauswahl eine direkte Verbindung zum Nationalsozialismus her, für die es im Zusammenhang mit Kickls Verwendung des Begriffs „Volkskanzler“ keinen sachlichen Anhaltspunkt gebe. Historisch sei der Ausdruck zudem mehrfach auch auf demokratische Politiker wie Ludwig Erhard oder Bruno Kreisky übertragen worden.
In ihrer Begründung hielten die Richter fest: Die durch das Video hergestellte Verknüpfung zwischen Kickl und Hitler überschreite „den Rahmen des in einem politischen Meinungsstreit Zulässigen“.
Der Verein, anwaltlich vertreten von Maria Windhager, versuchte noch eine außerordentliche Revision – doch auch diese wurde nun vom OGH zurückgewiesen. Damit ist das Urteil endgültig rechtskräftig.
Dirty-Campaigning-Experte noch immer Klubdirektor der NEOS
FPÖ-Generalsekretär Christian Hafenecker ist damit zufrieden: „Es ist unglaublich, mit welchen geschmacklosen und skandalösen Vergleichen vor der Wahl 2024 versucht wurde, die FPÖ und Herbert Kickl zu verunglimpfen. Wir haben uns juristisch gewehrt – und auf ganzer Linie Recht bekommen.“
Der Fall unterstreicht, wie sehr juristische Auseinandersetzungen Teil des politischen Schlagabtauschs geworden sind – und wie eng in Wahlkampfzeiten die Grenzen zwischen Meinungsfreiheit und unzulässiger Verunglimpfung verlaufen.
Der Verein „Plattform Österreich“ wird von Robert Luschnik geleitet, einem ehemaligen Bundesgeschäftsführer der Grünen und der NEOS – aktuell ist er seit März 2025 Klubdirektor der NEOS. Wie NEOS-Chefin Beate Meinl-Reisinger nun auf den Ausgang des Gerichtsprozesses reagieren wird, ist noch nicht bekannt. Das Image der Partei wird mit der weiteren Beschäftigung eines Dirty-Campaigning-Aktivisten wohl nicht wirklich aufgewertet – wie berichtet, haben die NEOS derzeit auch mit einem anderen widerlichen Skandalfall zu kämpfen.
Foto: Christian Bruna/Getty Images
ℹ️ Dieser Beitrag stammt ursprünglich von statement.at
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