München-Terrorist Noori: „Reinigt meine Zelle, sie ist von Christen beschmutzt!“

München-Terrorist Noori: „Reinigt meine Zelle, sie ist von Christen beschmutzt!“

20. Februar 2025 Allgemein 0
Anschlag München

 

Er zeigt keine Reue, nur Hass: Farhad Noori glaubt, Allah habe ihm den tödlichen Anschlag in München befohlen. Im Gefängnis verweigert er den Arztbesuch – „nur Allah entscheidet über mich“. Sein Essen lehnt er ab, weil es „nicht halal“ sei. Dem Gefängnispersonal befiehlt er, seine Zelle zu reinigen – von Christen.

Der Terrorist aus München namens Farhad Noori (Afghane)

Der Terrorist aus München namens Farhad Noori (Afghane)

 

Wer war Farhad Noori, der Attentäter von München? Anfangs gab der 24-jährige Afghane, der am vergangenen Donnerstag mit einem Mini Cooper in eine Verdi-Kundgebung fuhr, zwei Menschen tötete und 37 verletzte, Ermittlern Rätsel auf. Doch erste Eindrücke, die Sicherheitskreise aus Nooris Aussagen in Vernehmungen und seinem Verhalten in der JVA München gewinnen konnten, zeichnen das Bild eines radikalen Muslims, der keinerlei Reue zeigt und Merkmale eines religiösen Wahns aufweist. Das erfuhr NIUS exklusiv aus bayerischen Polizeikreisen, die Einblicke in seine Unterbringung in der JVA München hatten.

Noori verweigert Arzt: „Nur Allah entscheidet über mich“

Demnach soll Noori, der am 9. Januar 2001 in Kabul geboren worden sein soll, in den vergangenen Tagen in Dialogen mehrfach fundamentalistisch-religiöse Bezüge gegenüber Gefängnismitarbeitern hergestellt haben. Als etwa ein Arzt vorstellig wurde, um Nooris psychische Verfassung zu untersuchen, soll der Bodybuilder mehrfach wiederholt haben, dass „nur Allah über ihn entscheidet“. Auch deshalb weigere er sich, zum Arzt zu gehen. Wenn er sterben sollte, sei dies „die Entscheidung von Allah“ – und er verspüre keinerlei Angst, weil er ohnehin auferstehen und auf diese Welt zurückkehren werde.

Bilder: Fitness-Studio, Tauhid, Kaaba

Schon nach der Tat hatte die leitende Staatsanwältin, Gabriele Tilmann, mitgeteilt, sie würde sich trauen, „von einer islamistischen Tatmotivation zu sprechen“. So soll der 24-Jährige, dem der Generalbundesanwalt nun versuchten Mord in 39 Fällen vorwirft, nach der Tat gebetet und „Allahu Akbar“ gerufen haben. In Vernehmungen habe Noori zudem Einblicke in seine Motive gegeben, „die ich als religiöse Motivation zusammenfassen würde“, so Tilmann. Auch Recherchen von NIUS kamen zum Schluss, dass Noori, neben Bildern von Posen im Fitnessstudio oder in Markenkleidung, auf sozialen Medien immer wieder islamische Referenzen genutzt habe, darunter den Tauhid-Finger, Kaaba-Emojis oder Predigten, die zumindest Interesse an fromm-islamischen Inhalten erkennen ließen.

Keine Gewissensbisse: Aggressiv und fordernd zu Ermittlern

Als fromm im Wortsinn ist Nooris Verhalten in der JVA München jedoch kaum zu bewerten: Wie es aus Polizeikreisen weiter heißt, soll der Afghane mitunter „unverschämt“ aufgetreten sein – und keinerlei Anzeichen von Gewissensbissen oder Skrupeln zeigen. In Kontaktaufnahmen mit Ermittlern vor Ort soll der Afghane immer wieder „aggressives Verhalten“ und einen „lauten, fordernden Ton“ an den Tag gelegt haben. Immer wieder soll Noori zudem die Sprache gewechselt und begonnen haben, auf Urdu zu sprechen.

Mehrmals den Notruf ausgelöst

Als ihm etwa Essen durch die Nahrungsklappe gebracht werden sollte, soll ein Kommunikationsversuch direkt gescheitert sein, da Noori wiederholt dazwischengeredet und Mitarbeiter immer wieder aggressiv unterbrochen habe. Innerhalb weniger Tage soll der Attentäter zudem mehrfach den Notruf ausgelöst haben, obwohl er darauf aufmerksam gemacht worden war, dass dieser nur für Notfälle vorgesehen sei. Einmal soll der Afghane daraufhin einen Wärter angewiesen haben, dass dieser „sofort seinen Müll wegwerfen müsse“, dies sei „sein Wille“.

Mitarbeiter sollen seine Zelle putzen – wegen Schmutz von Christen

Doch mehr noch: Noori soll JVA-Mitarbeiter auch explizit dazu aufgefordert haben, seine Zelle zu putzen, „da die vor ihm untergebrachten Jesuiten alles beschmutzt hätten“. Wie es aus Polizeikreisen heißt, erscheint es wahrscheinlich, dass er mit „Jesuiten“ Christen im Sinne der deutschen Mehrheitsgesellschaft meinte. Als er Essen in seinen Haftraum gebracht bekam, wollte er dieses nicht annehmen, „weil es nicht halal sei und durch das Gefängnis beschmutzt worden wäre“. Alles, was er wirklich brauche, bekäme er von Allah, „weil dieser neben ihm sitze, wenn er bete“. Auch die Tat, die dem Beschuldigten vorgeworfen wird, sei ihm von Allah befohlen worden. Die Kommunikationsversuche zeichnen insgesamt das Bild eines radikal religiösen und gleichzeitig wahnhaften Täters, so die Quelle.

Klickzähler um Gebete an Allah zu zählen

Dies passt zu einem Klickzähler, den Noori am vergangenen Donnerstag bei der Tat mitgeführt haben soll. Die Welt hatte exklusiv über den Gegenstand berichtet. Ermittler sollen über die Bedeutung jenes Klickzählers gerätselt haben, hieß es in dem Bericht, womöglich sollte das Gadget die Zahl der angefahrenen oder getöteten Personen erfassen. Nach NIUS-Informationen erscheint es aber wahrscheinlicher, dass jener analoge Counter eher ein weiteres Indiz für Nooris islamistische Weltsicht darstellt. So sollen gläubige Muslime im Nahen und Mittleren Osten immer wieder solche Klickzähler mit sich führen, um ihre Gebete an Allah zu zählen. Ein New York Times-Artikel aus dem Jahr 2022 ist etwa überschrieben mit: „Some Muslims Are Using Digital Rings to Track Their Praises to God“. Es erscheint wahrscheinlich, dass der mysteriöse Klickzähler also vielmehr Ausdruck von Nooris Verbundenheit zu Allah war – als eine Art Leichenzähler.

Behörden durften ihn nicht abschieben

Der Afghane war 2016 nach Deutschland gekommen. Sein Asylantrag war abgelehnt worden, aufgrund der Lage in Afghanistan konnte Noori jedoch nie abgeschoben werden – und bekam deshalb eine Duldung. Im Jahr 2021 wurde ihm auch ein sogenannter „Spurwechsel“ genehmigt. Dieser erlaubt es abgelehnten Asylbewerbern, die als gut integriert gelten, einen Aufenthaltstitel zu erhalten. Der Spiegel hatte vergangenes Wochenende enthüllt, dass er bei seiner Fluchtgeschichte gelogen haben soll. Eine Richterin des Verwaltungsgerichts München sei zum Schluss gekommen, dass Nooris Ausführungen „nicht glaubhaft“ seien, da sie „detailarm und lebensfremd“ wirkten. Zudem habe es „Unstimmigkeiten“ in seinen Aussagen gegeben. Eine ernsthafte Bedrohung in Afghanistan sei daher „unwahrscheinlich“.

Farhad Noori, ein 24-jähriger Afghane rast gestern morgen in eine 1000-köpfige Demonstrationsgruppe

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