Pressefreiheit unter Beschuss: Datenschutzbehörde zielt auf kritisches Medium

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Ein beispielloser Vorgang erschüttert Österreichs Medienlandschaft: Die Datenschutzbehörde (DSB) hat das investigative Medium „Fass ohne Boden“ (FoB) ins Visier genommen. Mit einem Fragenkatalog, der tief in die redaktionelle Arbeit eingreift, steht die Behörde im Verdacht, ihre Kompetenzen zu überschreiten und die Pressefreiheit zu gefährden. Doch FoB wehrt sich – und das mit Nachdruck.
Ein Fragenkatalog, der es in sich hat
Am 12. August 2025 erreichte die Redaktion von FoB ein Schreiben der DSB, das in seiner Schärfe und Zielrichtung für Aufsehen sorgt. Die Behörde fordert detaillierte Auskünfte über die journalistische Arbeit des Mediums, insbesondere zur geplanten Veröffentlichung personenbezogener Daten von Abgeordneten und deren Familienangehörigen. Die Fragen gehen dabei weit über das hinaus, was ein Medium im Rahmen seiner journalistischen Tätigkeit offenlegen muss.
Einige der Fragen, die FoB beantworten soll, lauten:
- Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Verarbeitung personenbezogener Daten?
- Welche Informationen zu Familienangehörigen der Abgeordneten sollen veröffentlicht werden?
- Warum ist die Veröffentlichung dieser Daten von allgemeinem Interesse?
Besonders brisant: Die DSB droht mit weitreichenden Maßnahmen, darunter Einsicht in redaktionelle Unterlagen, Hausdurchsuchungen und die Beschlagnahmung von Daten. Ein Vorgehen, das FoB als direkten Angriff auf die Pressefreiheit wertet.
Politische Motivation? Ein Verdacht, der sich aufdrängt
Die Redaktion von FoB sieht in dem Vorgehen der DSB mehr als nur einen Verwaltungsakt. Der zeitliche Zusammenhang zwischen dem Schreiben der Behörde und der Veröffentlichung zweier brisanter Artikel – „Der perverse Botschafter“ und „Messenger-Gesetz: Die Liste“ – ist auffällig. Beide Berichte hatten die politische Elite ins Visier genommen und für erheblichen Wirbel gesorgt.
FoB vermutet, dass die Datenschutzbehörde hier als Werkzeug politischer Interessen agiert.
„Es ist kein Zufall, dass dieses Schreiben genau jetzt kommt“, heißt es aus der Redaktion. „Es ist ein klarer Versuch, uns mundtot zu machen.“
Das Medienprivileg: Ein Schutzschild, das ignoriert wird
Das österreichische Datenschutzgesetz (§ 9 DSG) schützt journalistische Tätigkeiten ausdrücklich. Medienunternehmen genießen ein sogenanntes Medienprivileg, das ihre redaktionelle Arbeit vor Eingriffen schützt. Dieses Privileg gilt insbesondere dann, wenn es um Personen des öffentlichen Lebens geht, die im Zentrum demokratischer Kontrolle stehen.
Doch die DSB scheint dieses Privileg bewusst zu ignorieren. In ihrem Schreiben behauptet die Behörde, dass das Medienprivileg in diesem Fall nicht greife. Eine Einschätzung, die juristisch kaum haltbar ist. Der Oberste Gerichtshof hat wiederholt entschieden, dass Politiker eine höhere Toleranzschwelle gegenüber Kritik und Berichterstattung haben müssen. Auch der Verfassungsgerichtshof betont, dass die Kontrolle der politischen Klasse durch Medien ein Kernbereich der Pressefreiheit ist.
Ein gefährlicher Präzedenzfall
Das Vorgehen der DSB ist nicht nur ein Angriff auf FoB, sondern ein Angriff auf die Pressefreiheit insgesamt. Wenn die Behörde mit solchen Methoden durchkommt, könnte dies jedes investigative Medium in Österreich treffen. Datenschutzrecht würde zu einer Waffe gegen unliebsame Berichterstattung – ein gefährlicher Präzedenzfall, der die Demokratie in ihren Grundfesten erschüttert.
Die Drohungen der DSB – von Hausdurchsuchungen bis hin zur Beschlagnahmung von Daten – sind ein beispielloser Eingriff in die Arbeit eines unabhängigen Mediums. Sie zeigen, wie leicht staatliche Institutionen ihre Macht missbrauchen können, um kritische Stimmen zum Schweigen zu bringen.
Die Antwort von FoB: Klartext gegen Einschüchterung
In einer offiziellen Stellungnahme vom 6. September 2025 weist FoB die Forderungen der DSB entschieden zurück. Die Redaktion betont, dass sie sich nicht einschüchtern lässt und ihre Arbeit als unabhängiges Medium fortsetzen wird. In der Stellungnahme heißt es:
„Der Versuch, über das Datenschutzrecht Druck auf ein unabhängiges Medium auszuüben, ist in Österreich bislang einzigartig. Er wirft ernsthafte Zweifel an der Unabhängigkeit der Datenschutzbehörde selbst auf.“
FoB macht deutlich, dass es sich nicht beugen wird. „Pressefreiheit ist keine Floskel“, so die Redaktion. „Sie ist das Fundament unserer Demokratie.“
Kritik an der Datenschutzbehörde: Unabhängigkeit in Frage gestellt
Die Datenschutzbehörde ist per Definition eine unabhängige Kontrollinstanz. Doch ihr Vorgehen gegen FoB wirft Fragen auf. Warum greift die Behörde gerade jetzt ein? Warum ignoriert sie das Medienprivileg? Und warum droht sie mit Maßnahmen, die weit über ihre Kompetenzen hinausgehen? Diese Fragen müssen beantwortet werden. Denn wenn staatliche Institutionen ihre Macht missbrauchen, um kritische Medien zu attackieren, ist die Demokratie in Gefahr. Die DSB muss sich die Frage gefallen lassen, ob sie hier tatsächlich unabhängig agiert – oder ob sie als Erfüllungsgehilfe politischer Interessen handelt.
Quelle: Fass ohne Boden (FoB)
Credits: APA (Bild kreativ verändert)
ℹ️ Dieser Beitrag stammt ursprünglich von exxtra24
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