Schärferes Waffenrecht – das sind die wichtigsten Änderungen

Schärferes Waffenrecht – das sind die wichtigsten Änderungen

3. September 2025 Allgemein 0

2 Min.

Mit großen Ankündigungen brachte sich die Dreierkoalition selbst unter Druck – jetzt liegt der Entwurf zum neuen Waffenrecht vor.

Knapp drei Monate nach dem grausamen Serienmord am BORG Dreierschützengasse in Graz hat die Bundesregierung ihren Entwurf für ein verschärftes Waffenrecht fertiggestellt. Der Vorfall, bei dem zehn Menschen erschossen worden sind und der Täter trotz dokumentierter psychischer Probleme legal an Schusswaffen gekommen war, hatte für breite Empörung gesorgt. Nun zieht die Bundesregierung Konsequenzen – und das neue Gesetz soll sogar rückwirkend greifen.

Waffenbesitz nur noch mit strengeren Hürden

Künftig wird auch für Langwaffen wie Jagdgewehre oder Schrotflinten eine Waffenbesitzkarte erforderlich. Bislang war diese nur für Pistolen und Revolver notwendig. Zusätzlich müssen Antragsteller künftig gleich zwei waffenpsychologische Gutachten absolvieren: eines beim Erstantrag, ein weiteres nach fünf Jahren. Damit soll sichergestellt werden, dass die Verlässlichkeit von Waffenbesitzern regelmäßig überprüft wird.

Auch die Altersgrenzen werden angehoben: Wer Pistolen oder Revolver (Kategorie B) erwerben will, muss künftig mindestens 25 Jahre alt sein. Für Gewehre (Kategorie C) steigt das Mindestalter von 18 auf 21 Jahre. Jägerinnen und Jäger sollen von dieser Regelung ausgenommen sein.

Längere Wartezeiten und Schutz des Umfelds

Die bisherige „Abkühlphase“ von drei Tagen nach dem Kauf einer Waffe wird drastisch verlängert: Käufer müssen künftig vier Wochen warten, ehe sie die Waffe tatsächlich mit nach Hause nehmen dürfen. Zudem soll der Schutz des sozialen Nahraums verbessert werden: Bei Ermittlungen wegen Gewaltverbrechen, häuslicher Gewalt oder bei bestehenden Betretungs- und Annäherungsverboten können Behörden künftig sofort ein (vorläufiges) Waffenverbot aussprechen.

Mehr Datenaustausch zwischen Behörden

Ein zentrales Problem beim Grazer Amoklauf war die fehlende Vernetzung zwischen Militär, Polizei und Gesundheitsbehörden. Obwohl der Täter beim Bundesheer als psychisch untauglich eingestuft wurde, konnte er später ungehindert Waffen erwerben. Dieses Schlupfloch will die Regierung schließen: Künftig sollen Ergebnisse psychologischer Tests oder Daten der Verkehrsbehörden direkt in die Zuverlässigkeitsprüfung einfließen dürfen.

Rückwirkende Bestimmungen sorgen für Brisanz

Besonders umstritten ist die geplante Rückwirkung: Alle Personen, die seit 1. Juni 2025 eine Waffenbesitzkarte neu beantragt haben, müssen die strengeren Tests nachholen. Zudem sind alle Besitzer von Langwaffen, die ihre Gewehre in den vergangenen zwei Jahren gekauft haben, verpflichtet, binnen zwei Jahren eine neue Waffenbesitzkarte zu beantragen – sonst verlieren sie ihre Berechtigung.

Mit diesen Maßnahmen wollen ÖVP, SPÖ und Neos verhindern, dass sich eine Tragödie wie in Graz wiederholt. Kritiker warnen jedoch bereits vor einem immensen Verwaltungsaufwand und rechtlichen Grauzonen.

Foto: Brandon Bell/Getty Images

ℹ️ Dieser Beitrag stammt ursprünglich von statement.at

 

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