SPÖ verliert unter Babler auch vor Gericht gegen Kickl
Unter seiner Führung verschickte die SPÖ Newsletter mit fiesen Neonazi-Gerüchten: Andreas Babler
Verluste bei der Nationalratswahl – und jetzt auch noch eine Niederlage gegen die FPÖ vor dem Wiener Handelsgericht: Aufgrund einer „unwahre rufschädigenden Ehrenbeleidigung“ muss die SPÖ Herbert Kickl Schadenersatz und die Verfahrenskosten bezahlen.
Die inkriminierten Äußerungen der Beklagten stellten „eine unwahre rufschädigende Ehrenbeleidigung“ dar – so urteilte der Richter des Wiener Handelsgerichts heute gegen die SPÖ.
In dem Gerichtsverfahren ging es darum, dass die Sozialdemokraten einen Newsletter veröffentlicht hatten, in dem eine Nähe Kickls zu einem bekannten Neonazi behauptet wurde. Zudem wurde verbreitet, dass der damalige Innenminister die Razzia im Verfassungsschutz (damals BVT) veranlasst hätte, um eine Liste im Rechtsextremismusreferat zu beschlagnahmen, die die Nähe zwischen den beiden beweisen solle.
Für die laut Gerichtsurteil “inkriminierten Aussagen, die geeignet sind, das Ansehen oder die Wertstellung des Klägers in der Gesellschaft zu beeinträchtigen oder zu schmälern”, setzte es nun eine Verurteilung der SPÖ: Die SPÖ muss FPÖ-Chef Herbert Kickl Schadensersatz in Höhe von 1500 Euro zahlen, Dazu kommen noch gut 6900 Euro an Verfahrenskosten, die zu von der Babler-Partei zu bezhalen sind. Und das Wiener Handelsgericht verurteilte die SPÖ, die via Newsletter verbreiteten Vorwürfe gegen Kickl – er hätte enge Kontakte mit einem Neonazi – mit einer umfassenden Gegendarstellung zu beseitigen.