
Das Gericht lehnte die Abschiebung eines Migranten wegen der Vergewaltigung einer Schwedin ab, weil die Tat „nicht schwerwiegend“ war
Ein schwedisches Berufungsgericht hat entschieden, dass der 18-jährige Eritreer Yazied Mohamed, der zu drei Jahren Haft wegen der Vergewaltigung der 17-jährigen Meya Åberg verurteilt wurde, nicht abgeschoben wird, da die Tat laut Gericht „nicht besonders schwerwiegend“ im Sinne des Gesetzes war, das Personen mit Flüchtlingsstatus schützt, berichtet IndexHR. In seiner Begründung betonte das Gericht die Notwendigkeit, alle…
Weiterlesen