Verbraucherschützer ziehen wegen Mogelpackungen vor Gericht

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In Deutschland ziehen Verbraucherschützer gegen Mogelpackungen vor Gericht. Die Verbraucherzentrale Hamburg wirft Herstellern vor, mit geschrumpften Packungsgrößen heimlich Preiserhöhungen durchzusetzen. Konkret geht es um Produkte, die bisher 100 Gramm enthielten, inzwischen aber nur noch 90 Gramm wiegen – bei gleichem Preis.
Ein Beispiel ist eine bekannte Schokoladenmarke, deren Tafeln seit einiger Zeit weniger Inhalt haben. Auf den ersten Blick sei das für Kunden kaum erkennbar, kritisieren die Verbraucherschützer. Das Vorgehen sei eine „dreiste Täuschung am Regal“.
Die Klage soll klären, ob diese Praxis gegen geltendes Wettbewerbsrecht verstößt. Schon länger warnen Konsumentenschützer vor der sogenannten „Shrinkflation“: immer weniger Inhalt, aber gleichbleibend hohe oder sogar steigende Preise.
Für Verbraucher bedeutet das oft versteckte Teuerungen von bis zu 20 Prozent. Die Verbraucherschützer fordern daher strengere Regeln für die Kennzeichnung. Nur so könne Transparenz im Supermarkt hergestellt werden.
Das Verfahren gilt als richtungsweisend. Sollte das Gericht den Verbraucherschützern Recht geben, könnten zahlreiche Hersteller ihre Verpackungen künftig deutlicher kennzeichnen müssen.
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