Sebastian Kurz, die ÖVP und der Mafiaparagraph (278a Strafgesetzbuch)

Sebastian Kurz, die ÖVP und der Mafiaparagraph (278a Strafgesetzbuch)

30. Mai 2021 Allgemein 0

Herr Kurz, alias Don Sebastiano Corto, alias Basti Corrupti Fantasti, im Volksmund auch einfach liebevoll Ohrwaschelkaktus genannt!

Sagt Ihnen der Paragraph 278a Strafgesetzbuch etwas? Non avere paura! Haben Sie keine Angst, das ist der sogenannte Mafiaparagraph. Ich zitiere nur auszugweise und gehe von der wohlmeinenden Annahme aus, dass Ihre bisherige Tätigkeit als Pate der Regierung Ihnen zumindest den Ansatz eines vernünftigen Rechtsverständnisses angedeihen ließ (Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt): „Wer eine auf längere Zeit angelegte unternehmensähnliche Verbindung einer größeren Anzahl von Personen gründet oder sich an einer solchen Verbindung als Mitglied beteiligt, die auf die wiederkehrende und geplante Begehung schwerwiegender strafbarer Handlungen ausgerichtet ist, die dadurch eine Bereicherung in großem Umfang anstrebt und die andere zu korrumpieren oder einzuschüchtern oder sich auf besondere Weise gegen Strafverfolgungsmaßnahmen abzuschirmen sucht, ist mit einer Freiheitstrafte bis zu fünf Jahre zu bestrafen.“

Beginnen wir doch diese staubige, in Österreich bis dato nur einmal ausgerechnet gegen Tierschützer angewandte Gesetzesmaterie mit der gelebten Praxis und der derzeitigen Lebensrealität Ihrer Partei, von Ihnen auch zärtlich Familie genannt, zu vergleichen. Sie, Herr Kurz als Capo del partito Corto, Beschuldiger in einem Strafverfahren. Ihr Finanzminister, Consigliere delle finanze Fiori, Beschuldigter in einem Strafverfahren. Ihr Kabinettschef, Consulente Bonelli, Beschuldiger in einem Strafverfahren. Ihr Verstaatlichtenchef Tomasio Cazzo, Beschuldiger in einem Strafverfahren. Ihr türkiser Verbindungsoffizier in die Justiz Don Christiano Scarface, Beschuldiger in einem Strafverfahren. Ihr ehemaliger Justizminister und VfGH-Höchstrichter, Beschuldigter in einem Strafverfahren. Ihr ehemaliger Finanzminister, Beschuldigter in einem Strafverfahren. Einer Ihrer Vorgänger im Amt des ÖVP-Chefs Pate emerito Seppl Spaghetti, Beschuldigter in einem Strafverfahren. Ihre Justizsprecherin im Parlament, Beschuldigte in einem Strafverfahren. Die Dunkelziffer ist ad hoc nicht verifizierbar. Für alle Beschuldigten gilt in der ewigen Republik der Unschuldigen selbstverständlich die Unschuldsvermutung.

Und jetzt legen wir die Strafverfolgungsinzidenz Ihrer Partei, die selbst die fürchterlichsten Horror-Inzidenzen von Corona längst überschritten hat, auf diesen Paragraph 278a um. Neun führende Mitglieder Ihrer unternehmensähnlichen Vereinigung – auch Partei, Familie oder Cosa Nostra genannt – sind im Visier der Justiz. Die Vereinigung ist darauf ausgerichtet sich durch Umgehung der Spendengesetze, durch Postenschacher, Parteiförderungen uvm selbst zu bereichern. Durch Angriffe auf die unabhängige Justiz und die Medien, wie durch Ihren Klubchef Ungust Wöginger oder Ihren Abgeordneten Hanger, dem im Abort rührenden lebenden Klobimbsel der Republik, versucht man sich mittels Einschüchterung und Drohungen der Strafgesetzgebung zu entziehen. Auch hier gilt die Unschuldsvermutung. Dämmerts langsam, Don Sebastiano? Wie sagte schon einst Michael Corleone im Paten „Es ist nichts Persönliches, es geht nur ums Geschäft.“ Mir hingegen geht es ums Recht!

 

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